Nr. 03. / 31. Januar 2025
Nr. 03. / 31. Januar 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen

Der Deutsche Bundestag hat in einer Nachtsitzung die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen beschlossen. „Das ist ein historischer Wendepunkt“, sagt John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg. „Die Hausärztinnen und Hausärzte in Hamburg waren in den vergangenen Jahren mit einer extrem hohen Budgetierung konfrontiert. Das hat den Fortbestand der wohnortnahen hausärztlichen Versorgungsstruktur in Frage gestellt“, so Afful. „Die künftige Eins-zu-eins-Vergütung wird eine spürbare Entlastung bringen. Das ist eine positive Botschaft an die Hausärztinnen und Hausärzte, aber auch an die nachfolgenden Ärztegenerationen: Die Niederlassung im hausärztlichen Bereich bietet wieder eine Zukunftsperspektive.“

Die gesetzlichen Vorgaben müssen nun durch die Selbstverwaltungsgremien ausgestaltet werden. Der Vorstand der KV Hamburg fordert die KBV auf, sich dieser Aufgabe konstruktiv zu stellen und die Interessen der hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen mit Nachdruck durchzusetzen.

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im Überblick

  • Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen: Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (EBM-Kapitel 3.2) einschließlich Hausbesuche werden künftig vollständig vergütet. Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 1. April 2023 für die kinderärztlichen Leistungen.

  • Hausärztliche Versorgungspauschale: Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen.

  • Hausärztliche Vorhaltepauschale: Zusätzlich werden „Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, besonders honoriert.

  • Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für Heilmittelversorgung: Personen, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln.

  • Notfallkontrazeptiva: In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.

  • Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.

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