Drastischer Kostenanstieg im Notdienst: VV fordert Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Bereitschaftsdienstärztinnen und -ärzte
Das weitreichende Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 12 R 9/21 R) zur Sozialversicherungspflicht von Notdienstärztinnen und -ärzten gefährdet den Bereitschaftsdienst der KV Hamburg. Zum einen führt es zu erheblichen Kostensteigerungen für die Besetzung der Schichten selbst, zum anderen bringt es einen ungeheuren Verwaltungsaufwand mit sich, der zusätzliche Gelder verschlingt. Für all dies liegt keine Gegenfinanzierung vor.
Daher hat die Vertreterversammlung der KVH auf ihrer Sitzung in der letzten Woche einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der sie die Bundesregierung auffordert, Rechtssicherheit zu schaffen und die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, die bereits für Notärzte im Rettungsdienst gem. SGB IV gilt, auch auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst auszuweiten. Notwendig ist hierfür eine kurzfristige Gesetzesänderung.
Die VV weist in der Resolution darauf hin, dass es andernfalls zu erheblichen Einschränkungen des Umfangs des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hamburg kommen muss.
Der Vorstand der KVH wird sich mit einem Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach, Arbeitsminister Hubertus Heil, Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sowie an die Gesundheitsausschüsse des Bundes und der Hamburgischen Bürgerschaft wenden, um diese über die Resolution zu informieren und um Unterstützung zu bitten.
Mehr Informationen und den vollständigen Resolutionstext finden Sie auf unserer Homepage.
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