Nr. 05 / 15. März 2024
Nr. 05 / 15. März 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Versichertendatenübermittlung ohne eGK – dank KIM

Wie kommen Daten wie Krankenversichertennummer und Versicherungsstatus sicher und schnell in das System einer Praxis, wenn keine Gesundheitskarte zur Verfügung steht?

Bei gesetzlich Versicherten können die Praxen die Daten bei der Krankenkasse anfordern (dies gilt nicht bei Privatversicherten). Die medizinische Einrichtung schickt der jeweiligen Krankenkasse mittels KIM eine elektronisch signierte Abfrage mit einigen personenbezogenen Daten der bzw. des gesetzlich Versicherten.

Diese Daten sind durch vorherige Besuche in der Einrichtung entweder bereits im System vorhanden oder müssen neu erhoben werden. 

Wichtig ist, dass der Anhang der KIM-Nachricht selbst signiert wird, nicht nur die KIM-Nachricht.

Die Krankenkasse antwortet der medizinischen Einrichtung ebenfalls via KIM-Nachricht und übermittelt im Fall einer Bestätigung des Versichertenverhältnisses die Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB). Eventuell nehmen nicht alle Krankenkassen am Verfahren teil. Im Zweifelsfall erhalten Sie dann eine Fehlermeldung.

Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) und Online Check-in

Patientinnen und Patienten, sowohl gesetzlich als auch privat versichert, können nun per Versicherten-App (sofern die private Krankenversicherung an dem Verfahren teilnimmt) eine Praxis auswählen und ihre Daten sicher via KIM an diese schicken lassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das die „elektronische Ersatzbescheinigung“ (eEB), in der privaten Krankenversicherung geschieht diese mittels „Online Check-in“. Hier greift ein Verfahren für zwei neue Services für die Praxis bzw. medizinische Einrichtung.

Die eEB befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen. Bei Privatversicherten dient der Online Check-in vor allem einer einmaligen Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um für Privatversicherte E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Anders als bei der eEB in der gesetzlichen Krankenversicherung fragt die Praxis hier nicht alternativ die Versichertendaten bei der privaten Krankenversicherung ab.

https://www.gematik.de/anwendungen/kim

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