Nr. 05 / 24. Februar 2023
Nr. 05 / 24. Februar 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Präventive Corona-Tests nur noch bis Ende Februar gesondert abrechenbar

Ab 01.03.2023 werden sämtliche präventive Corona-Testungen nicht mehr vom BAS übernommen und sind entsprechend nicht mehr gesondert abrechenbar. Mit dem Auslaufen der Testverordnung am 28. Februar 2023 werden also neben der Bürgertestung auch die PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen oder Tests vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation nicht mehr vom Bund finanziert.

Abrechnungsfristen

Für die Abwicklung der Abrechnungen der bis zum 28. Februar 2023 entsprechend erbrachten Leistungen wird die Geltung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Möglichkeit der Testung bei Erkrankung

Sofern bei klinischer Symptomatik eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 erforderlich sein sollte, kann die Ärztin/ der Arzt diese Untersuchung im Rahmen der ärztlichen Behandlung weiterhin auch über den 28.02.2023 hinaus veranlassen.
- PCR-Test: Beauftragung mit Formular 10C
- Abstrich: in der Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale enthalten

Die Tests sind automatisch vom Laborbudget befreit.

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