Nr. 06 / 01. März 2023
Nr. 06 / 01. März 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Orales COVID-19-Medikament Lagevrio® (Molnupiravir) darf nicht mehr abgegeben werden

Das antivirale Medikament Lagevrio® zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten darf in Deutschland nicht mehr verordnet werden. Der Bund hat die Abgabe des zentral beschafften Arzneimittels gestoppt. Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (CHMP) Ende vergangener Woche empfohlen, den Zulassungsantrag von Lagevrio® abzulehnen.

Zur Begründung habe der CHMP angegeben, dass der klinische Nutzen des Medikaments für Patienten mit COVID-19, die keinen zusätzlichen Sauerstoff erhalten und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, nicht nachweisbar sei. Damit entfällt laut BMG die Grundlage für das Inverkehrbringen und die Abgabe des Arzneimittels Lagevrio®. Auch bereits an den pharmazeutischen Großhandel und an Apotheken ausgelieferte Ware darf nicht weiter abgegeben werden.

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