Nr. 06 / 27. März 2025
Nr. 06 / 27. März 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Start der neuen Richtlinie zur Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder am 1. April

Insbesondere schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche brauchen häufig eine intensive und multiprofessionelle Versorgung: medizinisch, psychotherapeutisch, psychiatrisch, psychosomatisch und psychosozial. Das bedeutet, der Behandlungsbedarf ist oft sehr umfangreich.

Für Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Erkrankungen gibt es daher ein neues Versorgungsprogramm: die ambulante Komplexversorgung. Dieses Versorgungsprogramm startet am 1. April.2025. Anhand des neuen Versorgungsprogramms werden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen.

Wer bildet das Zentrale Team?

Das Zentrale Team bei der Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche besteht aus drei Personen: der Ärzt:in, der Psychotherapeut:in und einer weiteren koordinierenden Person, wie z. B. einer Ergo- oder Soziotherapeut:in, Physiotherapeut:in, Heilerziehungspfleger:in etc.

Welche Fachgruppen sind teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind sowohl niedergelassene als auch angestellte Ärzte sowie Psychotherapeuten:

  • Fachärzt/-innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/-innen und Fach-Psychotherapeut/-innen für Kinder und Jugendliche

  • Fachärzt/-innen für Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens zweijähriger Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Fachärzt/-innen für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Fachärzt/-innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung

  • Psychologische Psychotherapeut/-innen mit fachlicher Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen (nach § 4 Abs. 2 u. 4, Psychotherapie-Vereinbarung)

  • Ärztliche Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen (nach § 3 Abs. 2 u. 4 Psychotherapie-Verordnung)

Über die detaillierten Teilnahmebedingungen und formalen Anforderungen werden wir sie schnellstmöglich auf unserer Homepage informieren.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die u. g. Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen:

Birgit Gaumnitz: Tel: 040/ 22802-889

Janine Klockmeier: Tel: 040/ 22802-797