Nr. 07 / 09. April 2025
Nr. 07 / 09. April 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Beschäftigung eines Arztes als Arzt in Weiterbildung nach Abschluss der Weiterbildung: Was zu beachten ist

  • Nach Beendigung der Weiterbildungszeit kann eine Beschäftigung bis zur Facharztprüfung oder bis zur Zulassung/Anstellung erfolgen.

  • Für die Beschäftigung ist ein entsprechender Antrag vollständig und fristgerecht mind. vier Wochen vor dem geplanten Beginn einzureichen.

  • Eine finanzielle Förderung ist nicht möglich, wenn die Mindestweiterbildungszeit erreicht wurde.

  • Ein weiterbildender Arzt darf nicht mehrere Ärzte in Weiterbildung gleichzeitig beschäftigen.

  • Die Beschäftigung darf nur bis zum Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit genehmigt werden.

  • Die Anmeldung zur Facharztprüfung bei der Ärztekammer muss inklusive Nachweis an die KV übermittelt werden.

  • Die Beschäftigung eines Assistenten darf nicht der Vergrößerung der Kassenpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen.

Wichtig: Werden diese Tätigkeiten ohne Genehmigung ausgeübt, kann es zu Honorarkürzungen kommen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage der KV Hamburg oder wenden Sie sich an arztregister@kvhh.de.

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