Erstattung defekter TI-Komponenten
Kann eine dezentrale Komponente der Telematikinfrastruktur – insbesondere der Konnektor oder ein stationäres bzw. mobiles Kartenterminal – nicht weiter genutzt werden, können Sie auf Antrag gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eine Kostenerstattung für den Ersatz der Komponente für eine Ersatzbeschaffung erhalten. Voraussetzung ist, dass das betroffene Gerät nicht mehr betriebsfähig ist und Sie keine Ansprüche gegenüber dem (TI)-Anbieter/Hersteller/der Versicherung etc. geltend machen können.
Ausführliche und weitere wichtige Information unter https://www.kvhh.net/de/praxis/praxis-it-telematik/finanzierung-der-ti.html
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