Neue COVID-19-Vorsorge-Verordnung
Das BMG hat weitere Vorgaben in einer neuen COVID-19-Vorsorge-Verordnung festgelegt. Sie betreffen u. a. den Leistungsanspruch und die Dokumenta tion. So sieht die neue COVID-19-Vorsorge-Verordnung vor, dass Versicherte jenseits der Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen COVID-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält. Ferner wird die COVID-19-Impf-Surveillance fortgeführt. Die Inhalte der Dokumentation wurden leicht angepasst. Bis zur technischen Umsetzung durch die KBV soll wie bisher dokumentiert werden.
Eine Übersicht zu den aktuell geltenden Pseudo-Gebührenordnungspositionen und notwendigen Dokumentationsangaben finden Sie auf der Seite der KBV.
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