Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend teilweise ausgesetzt
Das Verfahren der elektronischen Ersatzbescheinigung ist vergangenes Jahr eingeführt worden und sollte zum 01.07.2025 für Praxen verpflichtend umgesetzt werden.
Die gematik hat das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung jedoch vorübergehend teilweise ausgesetzt. Hintergrund ist eine vom Chaos Computer Club entdeckte und an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldete Sicherheitslücke.
Die gematik prüft aktuell Maßnahmen zur Wiederherstellung des vollständigen Betriebs.
Wir informieren Sie, sobald uns nähere Informationen zur Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen.
Versorgung psychisch erkrankter wohnungsloser Personen: Fachärzte für das Projekt „WuK-PeB“ gesucht! – Info-Veranstaltung am 1. Juli in der KV
Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885