Nr. 11 / 01. August 2024
Nr. 11 / 01. August 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Kinderkrankschreibung per Video oder Telefon

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen. Dies gilt, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Seit Kurzem ist die Kinderkrankschreibung, die auf dem Anfang Juli 2024 aktualisierten Muster 21 erfolgen soll, auch dauerhaft per Video und Telefon möglich.

Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei der AU von Erwachsenen, diese finden Sie auf unserer Homepage.

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