Nr. 11 / 01. August 2024
Nr. 11 / 01. August 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Verordnung zur Häuslichen Krankenpflege nur noch mit neuem Formular möglich

Seit dem 1. Juli 2024 ist für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ausschließlich das neue Formular zulässig, welches nun auch die Möglichkeit der Blankoverordnung enthält (siehe auch unsere Meldung vom 10. Juni 2024). Die alten Formulare sind inzwischen ungültig und werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert.

Allerdings haben noch nicht alle Pflegedienste mit den Krankenkassen einen entsprechenden Vertrag zur Blankoverordnung abgeschlossen. Daher wird empfohlen, vor der Ausstellung einer solchen Verordnung Rücksprache mit dem beauftragten Pflegedienst zu halten.

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