Nr. 11 / 09.07.2025
Nr. 11 / 09.07.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Förderung der Weiterbildung: Änderung der Richtlinie des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Die Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Weiterbildung in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin sowie Frauenheilkunde wurde überarbeitet und tritt zum 01.08.2025 in Kraft. Im Rahmen der Tarifentwicklung wurde das monatliche Bruttogehalt für Ärzt:innen in Weiterbildung bei einer Vollzeitbeschäftigung auf 6.925,90 € angehoben. Grundlage hierfür ist der aktuelle TV-Ärzte VKA-Tarifvertrag. Ziel der Anpassung ist es, die Weiterbildung attraktiver zu gestalten und den wachsenden Versorgungsbedarf in den genannten Fachrichtungen langfristig abzusichern.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung: Bitte beachten Sie, dass Anträge im Rahmen der Weiterbildung vollständig, vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung, bei uns gestellt werden müssen. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich.

Alle Praxen, die zusätzlich eine Vergütungsanpassung gemäß § 11 (Anlage Fachärztlicher Grundbetrag) oder gemäß § 7 (Anlage Hausärztlicher Grundbetrag) zum Verteilungsmaßstab beantragt haben, wurden bereits durch die KVH von Amts wegen auf die ab 01.08.2025 geltenden neuen Beträge umgestellt. Hier muss kein separater Antrag gestellt werden. Die Vergütungsanpassung erfolgt in Höhe der Differenz zwischen der monatlich gezahlten Fördersumme für Weiterbildung nach § 75a SGB V und dem nachgewiesenen maximalen Arbeitgeberbruttogehalt und wird somit bei einer Vollzeitbeschäftigung von bisher 1.790,00 € auf 2.607,00 € monatlich angehoben. Bei einer Teilzeittätigkeit ist die Vergütungsanpassung entsprechend anteilig.

Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885