Nr. 12 / 19.08.2025
Nr. 12 / 19.08.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Hybrid-DRG: Fallkennzeichnung mit der Pseudo-GOP 88115F

Seit dem 01. Januar 2024 gibt es eine spezielle sektorengleiche Vergütung, die sog. Hybrid-DRG, die für ausgewählte Eingriffe und Operationen, die bislang überwiegend stationär erfolgten, im Rahmen einer Fallpauschale auch ambulant erbracht und abgerechnet werden können. Ziel der sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f. SGB V ist es, Anreize zu setzen, mehr Operationen ambulant durchzuführen.

Die Abrechnung und Auszahlung der Hybrid-DRG-Leistungen erfolgt über andere Abrechnungsmodalitäten, die losgelöst von der regulären Quartalsabrechnung sind. Dies birgt nicht nur den Vorteil einer erhöhten Liquidität und Transparenz, sondern auch die Herausforderung, die Fälle nicht mehr über die Quartalsabrechnung eruieren zu können.

Aus diesem Grund hat die KBV die Hybrid-DRG-Fall-Kennzeichnung 88115F bereitgestellt, mit der Hybrid-DRG-Fälle bundeseinheitlich gekennzeichnet werden können. Die Pseudo- GOP 88115F hat keine Wertigkeit und dient lediglich zur Ermittlung von Verschiebungen sowie der klaren Zuordnung von erbrachten Hybrid-DRG-Leistungen.

Wir bitten zum einen die Operateure, diese Zusatzkennzeichnung inkl. Haupt-OPS-Code und OP-Tag auf der Überweisung für alle an der Operation beteiligten Ärzte (Anästhesisten, Laborärzte, Pathologen, Ärzte für bildgebende Verfahren) mit anzugeben, um die Fälle eindeutig zu kennzeichnen.

Zum anderen möchten wir allen an der Hybrid-DRG-Pauschale beteiligten Ärzten empfehlen, die Pseudo-GOP 88115F mit in die Quartalsabrechnung aufzunehmen, indem Sie in Ihrem PVS für den Patienten, bei dem eine Operation nach § 115f SGB V erfolgt, einen Schein mit der Zusatzkennzeichnung anlegen. Dies sollte in jedem Fall erfolgen, auch wenn keine zusätzlichen Leistungen nach EBM abgerechnet werden. So können fallbezogene Regelungen (wie z. B. Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gem. § 115f. Abs. 3 SGB V) Berücksichtigung finden.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de