Nr. 12 / 22. August 2024
Nr. 12 / 22. August 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

TSS-Termine: Bitte denken Sie an die Kennzeichnungen für die extrabudgetäre Vergütung

Alle Leistungen, die Sie bei einem TSS-Patienten erbringen, werden in dem gesamten Behandlungsfall extrabudgetär vergütet. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem die Kennzeichnung „TSS-Terminfall“ setzen.
Um zusätzlich einen prozentualen Aufschlag auf Ihre Grund- bzw. Versichertenpauschale zu erhalten, bringen Sie bitte Ihren arztgruppenspezifischen TSS-Vermittlungszuschlag in Ansatz. Eine Übersicht der arztgruppenspezifischen Zuschläge finden Sie auf unserer Website.

Der Zuschlag ist zusätzlich mit den Buchstaben B, C oder D zu kennzeichnen. Je nachdem, wie viele Tage zwischen der Terminvermittlung und dem tatsächlichen Behandlungstermin liegen, ergibt sich die Höhe des Zuschlags. Für die Berechnung gilt der Tag nach der Terminvermittlung als 1. Tag. 

B: 100 Prozent: Termin findet nach Terminvermittlung spätestens am 4. Tag statt 
C: 80 Prozent: Termin findet nach Terminvermittlung zwischen dem 5. und dem 14. Tag statt
D: 40 Prozent: Termin findet nach Terminvermittlung zwischen dem 15. und dem 35. Tag statt

Für beide o. g. Konstellationen – also die extrabudgetäre Vergütung und die Berechnung des Zuschlages – ist es erforderlich, dass der Termin über die Terminservicestelle (telefonisch oder online) gebucht wurde. Eine mündliche Absprache zwischen Patient und Praxis reicht nicht aus.

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