Versorgung der Intensivpflegepatienten in Gefahr: Bitte Genehmigung beantragen!
Ab 31.10.2023 treten für die Verordnung von ambulanter Intensivpflege die Regeln der Außerklinischen Intensivpflege (AKI)-Richtlinie in Kraft. Diese erfolgen dann ausschließlich auf den neu eingeführten Formularen Muster 62B + 62C und lösen damit die bisherigen Verordnungen entsprechend der Häusliche-Krankenpflege(HKP)-Richtlinie ab.
Wir gehen davon aus, dass in Hamburg weit über 200 Patienten/-innen ambulant intensivmedizinisch betreut werden, wobei der Großteil der dafür notwendigen Verordnungen durch Hausärzte erfolgt.
Hausärzte bzw. hausärztliche Internisten benötigen für die Verordnung eine besondere Genehmigung. Grundlage hierfür ist eine schriftliche Bestätigung über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten oder die Absichtserklärung, sich innerhalb von sechs Monaten die zuvor genannten Kompetenzen im Rahmen einer Online-Fortbildung anzueignen und nachzuweisen.
Den Antrag finden Sie hier.
Online-Fortbildung „Außerklinische Intensivpflege“
Dieser Aufruf gilt in besonderem Maße den Hausärzten, die bereits ambulant intensivmedizinisch betreute Patienten versorgen und bisher die dafür notwendigen Verordnungen auf den Formularen der Häuslichen Krankenpflege ausgestellt haben.
Die mit bis zu neun CME-Punkten zertifizierte Online-Fortbildung „Außerklinische Intensivpflege“ steht im KBV-Fortbildungsportal bereit. Die Anmeldung erfolgt mit Ihren persönlichen Login-Daten, die Sie von der KV Hamburg erhalten haben, auf https://fortbildungsportal.kv-safenet.de/ (Login erforderlich).
Die Online-Fortbildung umfasst drei Teile:
Teil 1: Module „Krankheitsbilder“ und „Weaning – Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung“,
Teil 2: Module „Hilfsmittel in der außerklinischen Intensivpflege – Beatmungsgeräte und Zubehör“ sowie „Therapieoptimierung“ und
Teil 3: Modul „besondere Versorgungssituationen“.
Jeder Teil setzt sich aus den Lerninhalten und jeweils zehn Multiple-Choice-Prüfungsfragen zusammen.
Weitere Informationen zur AKI-Richtlinie und deren Umsetzung
Bei Fragen zur Genehmigung wenden Sie sich bitte an Abteilung Genehmigung. E-Mail: genehmigung@kvhh.de
Ansprechpartner:
Inga Beitz, Tel: 040 / 22802 – 663
inga.beitz@kvhh.de
Tina Stasch, Tel: 040 / 22802 – 451
tina.stasch@kvhh.de
Sebastian von Borstel, Tel: 22802 - 573
Sebastian.vonborstel@kvhh.de