Neue Kassenleistung: Fraktursonographie bei Kindern mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens im Arm
Ab 1. Oktober 2025 kann die Erbringung einer Fraktursonographie für Kinder bis zum 12. Lebensjahr mit Verdacht auf eine Fraktur eines langen Röhrenknochens im Arm abgerechnet werden. Die Methode wird mit der GOP 33053 in Kapitel 33 (Ultraschalldiagnostik) des EBM aufgenommen.
Die neue GOP kann von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie sowie Fachärzten im Gebiet Chirurgie abgerechnet werden. Die Fachärztinnen und Fachärzte müssen über die fachliche Qualifikation zur Durchführung der Fraktursonografie verfügen. Die fachliche Qualifikation kann auch durch die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens sechs Stunden nachgewiesen werden, in der mindestens Kenntnisse und Fertigkeiten zu folgenden Themen vermitteln sind:
Formen und Morphologie von Frakturen eines langen Röhrenknochens der oberen Extremität,
Indikationsstellung zur Fraktursonografie,
Untersuchungstechniken (Lagerung, Schnittebenen, potentielle Fehler und Gefahren),
praktische Übungen an Unter- und Oberarm sowie Ellenbogen und
Dokumentation
Die fachlichen sowie die apparativen Anforderungen werden in der Qualitätssicherungsvereinbarung Ultraschalldiagnostik (Ultraschallvereinbarung) gemäß § 135 Absatz 2 SGB V erst noch konkretisiert. Bis zum Inkrafttreten der angepassten Ultraschallvereinbarung können Ärzte die GOP 33053 bereits abrechnen. Dazu wird ihnen eine Übergangs-Genehmigung erteilt, die bis zum Inkrafttreten der aktualisierten Ultraschallvereinbarung befristet ist.
Über die Anpassung der Ultraschallvereinbarung werden wir Sie informieren.
Die Anträge finden Sie hier.
Ansprechpartner
Abteilung Genehmigung
Natascha Burgardt: 040 22 802 406
Nicole Staegemann: 040 22 802 684
Kathrin Wolff: 040 22 802 631
Martha Krause: 040 22 802 416