Nr. 14 / 26. September 2024
Nr. 14 / 26. September 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Erinnerung: Förderung der hausärztlichen Versorgung aus dem Strukturfonds – Antragsfrist für das Quartal 1/2024 endet am 30.09.2024

Bis Montag, 30. September 2024, können Sie noch den Antrag auf Förderung der hausärztlichen Versorgung (gemäß Richtlinie zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung) für das Quartal 1/2024 stellen.

Den Antrag können Sie auf einfachem Wege über das Online Portal ausfüllen und einreichen. Das entsprechende Formular ist im Online-Portal hinterlegt. Sie können den Antrag über das Online-Portal sowohl über das KV-Safenet als auch über das WebNet stellen. Wenn Sie keinen Zugang zum Online-Portal der KVH haben sollten, ist eine Beantragung der Förderung auch über das Formular auf unserer Website möglich.

Die Laufzeit der Fördermaßnahme ist auf die Quartale 1/2024 bis 3/2024 begrenzt.

Um es für Sie so bürokratiearm wie möglich zu gestalten, können Sie mit einem einzigen Antrag die Förderung für alle drei Förderquartale beantragen. Dieser Antrag muss bis zum 30.09.2024 bei uns eingegangen sein. Für die Teilhabe an den Förderquartalen 2/2024 und 3/2024 muss uns der Antrag bis zum 31.12.2024 vorliegen. Geht der Antrag bis zum 31.03.2025 ein, gilt der Antrag nur noch für das Förderquartal 3/2024.

Informationen zur Richtlinie und Antragsstellung finden Sie auf unserer Homepage.

Mitgliederservice der KV Hamburg
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Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885