Nr. 14 / 30.09.2026
Nr. 14 / 30.09.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Wichtige Informationen zur Abrechnung bei Lebendorganspende ab Quartal 3/2026

Damit die erbrachten Leistungen korrekt dem Kostenträger der Organempfängerin bzw. des Organempfängers zugeordnet werden und der Spenderin bzw. dem Spender keine Kosten entstehen, sind folgende Punkte zu beachten:

Wichtig für die Praxis:

  • Für alle Leistungen einen separaten Behandlungsschein auf die Empfängerin/den Empfänger mit vollständigen Versichertendaten anlegen – entsprechend der Kostenübernahmebestätigung. Diesen je Quartal als Kopie mit der Abrechnung einreichen.

  • Auch Voruntersuchungen/Laborleistungen der Spenderin/des Spenders werden über den Kostenträger der Empfängerin/des Empfängers abgerechnet. ICD-10: Z00.5, Sonderziffer/Fallkennzeichnung 99300.

  • Bei privat versichertem Empfänger: ambulante Leistungen grundsätzlich nach GOÄ gegenüber dem Kostenträger des Empfängers; Kostenübernahmebestätigung beifügen.

  • Laborüberweisungen (Muster 10): Versichertendaten des Empfängers, Z00.5 und erforderliche EBM-Laborleistungen (Kap. 32). Z00.5 befreit die Leistungen vom Laborbudget des anfordernden Arztes.

  • Nachsorge des Spenders: Z09.80 als Haupt-/Erstdiagnose plus passender Statuscode, z. B. Z52.4 (Nierenspender) bzw. Z52.6 (Leberspender). Nachsorge ist vom Voruntersuchungsfall abzugrenzen; die Kennzeichnung richtet sich nach den jeweiligen Quartalsvorgaben.

Weitere Details

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de