Kündigung des MRGN-Screening-Vertrages - Leistungen können nur noch bis Ende des Jahres abgerechnet werden
Die KV Hamburg hat den MRGN-Screening-Vertrag zum 31. Dezember 2025 gekündigt („Vereinbarung zur Durchführung des Screenings multiresistenter gramnegativer Erreger MRGN im Vorwege von Krankenhausbehandlungen“). Vertragspartner waren die Hamburger Krankenkassen. Hintergrund für die Kündigung sind neben der seit geraumer Zeit zu beobachtenden geringen Zahl der Inanspruchnahmen auch die veränderten aktuellen Rahmenbedingungen für den Abschluss derartiger Vereinbarungen. Zugleich endet damit auch die damit verbundene Rahmenvereinbarung zur Evaluation.
Eine Abrechnung der Leistungen ist nur noch bis Ende des Jahres möglich. Die Abteilung Genehmigung hat die betroffenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bereits informiert.
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