Nachvergütung psychotherapeutischer Strukturzuschlag für die Quartale 1/2012 bis 4/2015
Im Telegramm vom 10.06.2025 hatten wir Sie bereits über die Neuberechnung der psychotherapeutischen Strukturzuschläge für die Quartale 1/2012 bis 4/2015 informiert. Die Neuberechnung ist inzwischen abgeschlossen. Die Nachvergütungsbescheide ergehen noch im Oktober 2025.
Auszahlung der Nachvergütung in der Psychotherapie
Bei Praxen, die nach wie vor unter derselben Honorarnummer wie in den von der Nachvergütung betroffenen Quartalen betrieben werden, erfolgt die Auszahlung der Nachvergütung mit der Restzahlung für das Quartal 2/2025 zum 25.11.2025 auf dem Honorarkonto der Praxis.
Bei bereits beendeten Praxen bzw. nicht mehr aktiven Honorarnummern kann die Auszahlung aus verwaltungstechnischen Gründen leider erst zum 24.02.2026 erfolgen.
In diesen Fällen werden Sie gebeten, dass dem Nachvergütungsbescheid beiliegende Formular zur Mitteilung einer Bankverbindung für die Auszahlung der Nachvergütung unterschrieben an die KV Hamburg zurückzusenden. Genauere Informationen können Sie dem Nachvergütungsbescheid entnehmen.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de