Impfen: RSV-Impfung mit Arexvy von Firma GSK oder Abrysvo von Firma Pfizer
Diese Impfung gegen RSV für Personen ab 75 Jahren (ab 60 Jahren mit Indikation) ist zwar ab 27.09. 2024 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen – fordern Sie aber bitte die Impfstoffe noch nicht als Impfbedarf über die RPD an!
Kassen und KV müssen noch das ärztliche Honorar für die Impfleistung vereinbaren. Solange dies nicht geschehen ist, kann die Impfung nicht im Sachleistungsprinzip, sondern nur im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen, d.h. der Impfstoff muss auf einem Privatrezept verordnet werden und für die Impfleistung muss eine Privatrechnung nach GOÄ ausgestellt werden.
Achtung: Nirsevimab (Beyfortus) zur RSV Primärprophylaxe für Säuglinge (passive Immunisierung!) wird über SSB bezogen.
Weitere Informationen zur RSV Impfung: www.g-ba.de
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