Sprechstundenbedarf (SSB): Änderungen der Anlage 1 rückwirkend zum 01.10.2025
Nach Inkrafttreten der neuen Sprechstundenbedarfsvereinbarung haben die Vertragspartner in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Sprechstundenbedarf (AG SSB/Quartalskonferenz) Ende September weitere Änderungen konsentiert, die gemäß § 6 Abs. 1 der aktuellen Sprechstundenbedarfsvereinbarung Anlage 1 umgesetzt wurden. In erster Linie handelt es sich dabei um redaktionelle bzw. textliche Anpassungen, daher wurden die Änderungen rückwirkend zum 01.10.2025 in Kraft gesetzt.
Sie finden die Anlage 1 in der Version 1.02. mit Gültigkeit ab 01.10.2025 auf unserer Homepage.
Dort finden Sie auch – ebenso wie ein Archiv der „alten“ Anlagen – die Änderungen separat zusammengefasst in einer fortlaufenden Dokumentation, die intern und extern gleichzeitig als Versionsnachweis dient.
Die KVH bietet auch 2026 weitere Termine für kostenfreie Workshops zur neuen Sprechstundenbedarfsvereinbarung an. Nutzen Sie die Gelegenheit, wir freuen uns auf Sie!
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