HEK-Vertrag ergänzende Hautkrebsvorsorge neu gefasst
Der HEK-Vertrag zum ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Patienten unter 35 Jahre wird zum 01.10.2023 aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu gefasst:
Die GOP 94504 beinhaltet zukünftig die Hautvorsorgeunteruntersuchung und die ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie. Die GOP 94510 entfällt daher ab dem 01.10.2023. Die GOP 94504 wird
extrabudgetär vergütet und entspricht der jeweils gültigen Vergütung der EBM 01745.
Die Hautkrebsvorsorge kann bei Patienten ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres erbracht werden.
Sowohl Versicherte als auch Hautärzte müssen grundsätzlich ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Die hierfür notwendigen Formulare für Versicherte wurden aktualisiert. Hautärzte, die
bereits am Vertrag teilnehmen, müssen keine erneute Teilnahmeerklärung abgeben.
Den vollständigen Vertragstext sowie die Teilnahmeformulare für Ärzte und Versicherte finden Sie im Internet: https://www.kvhh.net/de/praxis/recht-vertraege/amtliche-bekanntmachungen.html
Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon 040 / 22 802 - 802
Fax 040 / 22 802 - 885