Nr. 17 / 25. Oktober 2023
Nr. 17 / 25. Oktober 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Neue Zusatzpauschale für die Beobachtung nach Behandlung mit Spravato®

Wir möchten Sie darüber informieren, dass zum 01. Oktober 2023, für die ambulante Beobachtung eines Patienten nach der intranasalen Anwendung des Antidepressivums Spravato®, eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) in den EBM aufgenommen wurde.

Bisher durfte das Medikament nur stationär verabreicht werden, nunmehr ist dies auch ambulant möglich.

Anwendung

Spravato® wird in Kombination mit einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer bei Erwachsenen mit therapieresistenter Major Depression angewendet, die in der aktuellen mittelgradigen bis schweren depressiven Episode auf mindestens zwei unterschiedliche Therapien mit Antidepressiva nicht angesprochen haben.

Die Anwendung von Spravato® erfolgt intranasal, ein- bis zweimal wöchentlich, wobei die Applikation durch den Patienten in der Arztpraxis unter der direkten Aufsicht von medizinischem Fachpersonal erfolgt. Anschließend sind die Patienten wegen des möglichen Auftretens von Sedierung, Dissoziation und erhöhtem Blutdruck von medizinischem Fachpersonal zu überwachen und der Blutdruck ist nach etwa 40 Minuten – sowie anschließend nach klinischem Ermessen – zu kontrollieren.

Neue GOP im Überblick

GOP

Leistungsinhalt

Bewertung*

01549

Beobachtung eines Patienten nach der intranasalen Anwendung von Esketamin (Spravato®)

290 Pkt. / 33,63 €

*gemäß Hamburger Orientierungspunktwert 2023 von Höhe von 0,115950 €

Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär.

Die Entscheidung zur Verordnung von Spravato® muss laut Fachinformation von einem Psychiater getroffen werden. Die GOP 01549 kann daher nur von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnet werden.

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