TI: Eigenerklärung zur Erstattung der TI-Pauschalen bis 3. November ausfüllen
Damit die KV Hamburg die Telematik-Infrastrukturpauschalen auszahlen kann, müssen Praxen eine sog. TI-Eigenerklärung abgeben. Dafür stellt die KV Hamburg in ihrem Online-Portal (Einwahl mit Benutzername / Passwort) unter dem Menüpunkt „Datenübermittlung >> NEU Nachweis TI-Anwendungen / TI- Komponenten“ ein entsprechendes Online-Formular bereit. Praxen sind angehalten, das Online-Formular bis zum 3. November auszufüllen, da sonst die Pauschalen nicht in voller Höhe ausbezahlt werden können.
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