Versorgung von häuslichen Intensivpflegepatienten akut gefährdet!
Bei der künftigen Versorgung von häuslichen Intensivpflegepatienten gibt es immer noch Probleme. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI) zum 31. Oktober 2023 ist die Verordnung dieser aufwändigen Pflege auf den neu eingeführten Formularen 61B und C an eine Genehmigung durch die KV gebunden. Wir haben darüber u. a. in den Telegrammen Nr. 13 und 16 informiert.
Mittlerweile erreichen uns in der Kassenärztlichen Vereinigung täglich Anrufe von Pflegediensten, die dringend Hilfe suchen, sowie von besorgten Angehörigen. Diese berichten, dass die bisherigen Verordner, in der Regel Hausärzte, die AKI nach den neuen Regelungen nicht mehr verordnen. Dadurch gerät die dringend erforderliche Versorgung ihrer bisherigen Patienten in akute Gefahr.
Diese Problematik wird auch durch eine interne Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bestätigt, in der die Anzahl der in Hamburg bislang erteilten Genehmigungen im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern besorgniserregend niedrig sind.
Wir möchten nochmal an alle Ärzte appellieren, die bislang derartige Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege betreut haben, eine Genehmigung nach der AKI-Richtlinie zu beantragen, zumal die Anforderungen zur Erteilung der Genehmigung nicht besonders hoch sind, und die Verordnung, die früher durch die Grundpauschale abgedeckt war, jetzt zusätzlich vergütet wird.
Hausärzte sowie alle anderen Ärzte (Ausnahme: Internisten, Pneumologen, Anästhesisten, Neurologen, Kinder- bzw. Jugendärzten oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, diese benötigen keine Genehmigung) müssen lediglich einen formlosen Antrag stellen und einen Nachweis über ihre Kompetenz im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patienten erbringen oder die Bereitschaft erklären, sich innerhalb von 6 Monaten im Rahmen einer bereitstehenden und jederzeit absolvierbaren Onlinefortbildung die notwendigen Kenntnisse anzueignen. Die dabei erworbenen Fortbildungspunkte werden dem Weiterbildungskonto gutgeschrieben.
Weitere Informationen zur AKI-Richtlinie und zur Beantragung finden Sie auf unserer Homepage.
Bei Fragen zur Genehmigung wenden Sie sich bitte an Abteilung Genehmigung unter genehmigung@kvhh.de
Ansprechpartner:
Inga Beitz, Tel: 040 / 22802 – 663
inga.beitz@kvhh.de
Tina Stasch, Tel: 040 / 22802 – 451
tina.stasch@kvhh.de
Sebastian von Borstel, Tel: 040 / 22802 - 573
Sebastian.vonborstel@kvhh.de
Bei inhaltlichen Fragen zur Verordnung: Abteilung Verordnung und Beratung unter verordnung@kvhh.de
Ansprechpartner:
Dr. Thomas Stolz, Tel: 040 / 22802-749
thomas.stolz@kvhh.de