Impfen: neu eingeführter angepasster Covid-19 Impfstoff
Markteinführung eines neuen Covid-19 Impfstoffs – es handelt sich um den an die SARS-CoV-2-Variante JN.1 angepassten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® JN.1, der für Personen ab 12 Jahren verwendet werden kann.
Ärztinnen und Ärzte können den Impfstoff Nuvaxovid® JN.1 erstmals für die Kalenderwoche 51 (16. bis 22. Dezember) zulasten BAS für GKV- und Privatpatienten bestellen. Der Impfstoff wird in Vials mit je einer Impfstoffdosis zur Verfügung gestellt. Die ersten Bestellungen müssen bis Dienstag, 10. Dezember, 12 Uhr, in der Apotheke vorliegen. Danach ist wie bisher jeweils eine Bestellung bis Dienstagmittag für den Bedarf der darauffolgenden Woche möglich.
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf COVID-19-Schutzimpfungen in dem Umfang, wie er durch die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt ist. Für die vertragsärztliche Abrechnung ist die Ziffer 88346 mit dem jeweils zutreffenden Suffix vorgesehen.
An die SARS-CoV-2-Variante JN.1 angepasste Impfstoffe sind sowohl von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als auch der SI-RL gedeckt. Die entsprechende Formulierung lautet: „mRNA- oder proteinbasierter COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung“. Sie können also direkt eingesetzt werden, wenn die Impfung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt wird.
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