Nr. 19 / 19.12.2025
Nr. 19 / 19.12.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Onkologie-Vereinbarung: Neue Kostenpauschale zur subkutanen Tumortherapie ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie gemäß der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Der Gebührenwert dieser neuen Pauschale beträgt 70 % des Wertes der Kostenpauschale 86516, die bislang für die intravasale medikamentöse Tumortherapie gilt. Die Kostenpauschale 86522 kann einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden, wenn mindestens ein subkutan appliziertes Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01 (Antineoplastische Mittel) verabreicht wird; hiervon ausgenommen sind Medikamente der Klassen L01CH (homöopathische und anthroposophische Mittel) sowie L01CP (pflanzliche Mittel). Sie ist als Zuschlag zu den bestehenden Pauschalen 86510 und 86512 vorgesehen.

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