Resolutionen der VV vom 10.12.2025 zur Finanzierung und zur Notfallversorgung
Die Vertreterversammlung der KV Hamburg hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2025 folgende Resolutionen einstimmig beschlossen:
1. Die Gesundheitspolitik im Rückwärtsgang: Kürzen, budgetieren, kaputtsparen
Politik und Krankenkassen legen die Axt an die ambulante Versorgung. Der gesundheitspolitische Diskurs ist geprägt von lautstarken Klagen über zu wenige Termine für gesetzlich Versicherte, über lange Wartezeiten und eine Bevorzugung von Privatpatienten. Doch gleichzeitig sollen die Finanzmittel für den vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Bereich weiter gekürzt werden. Es wird unter anderem erwogen, verbliebene TSVG-Regelungen abzuschaffen, die Entbudgetierung für kinder- und hausärztliche Leistungen zurückzunehmen und die psychotherapeutischen Leistungen abzuwerten. Damit droht ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten. Die Vertreterversammlung der KV Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, gezielt und nachhaltig in den ambulanten Bereich zu investieren, statt ihn weiter zu schwächen.
Begründung:
Das ständige Hin und Her bei der Finanzierung der ambulanten Leistungen zerstört das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Gesundheitspolitik. Wir brauchen klare und stabile Rahmenbedingungen. Politik und Krankenkassen sollten den Patient:innen klar sagen: Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in Hamburg zu einer drastischen Verminderung der Versorgung und zu einer Einschränkung des Terminangebots führen. Wir brauchen eine Politik, die verlässliche Rahmenbedingungen setzt und die finanziellen Mittel dorthin lenkt, wo sie das System stabilisieren. Ohne eine starke, gut ausgestattete ambulante Versorgung werden wir die Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigen können.
2. Für eine effiziente und zielgerichtete Notfallversorgung
Die geplante Notfallreform droht das zentrale Ziel zu verfehlen, die Patientinnen und Patienten verlässlich in eine passende Versorgung zu steuern. Damit dies gelingt, muss das Bundesgesundheitsministerium nachjustieren. Deshalb fordert die Vertreterversammlung der KV Hamburg, folgende Punkte zu berücksichtigen:
Verbindliche Patientensteuerung
Wer eine Akutversorgung in Anspruch nehmen möchte, muss sich medizinisch ersteinschätzen lassen – telefonisch über die 116117 oder digital über 116117.de. Dort erfolgt eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung. Wer ein „Zugangs-Ticket“ erhält, wird in ein Versorgungs-Angebot gesteuert. Dieses Prinzip „medizinische Ersteinschätzung vor Inanspruchnahme“ muss verbindlich festgeschrieben werden, um auch von den Patientinnen und Patienten angenommen zu werden.
Akutversorgung nur in Krankenhäusern mit INZ
Krankenhäuser ohne Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten keine Akutpatienten aufnehmen. Wenn auch Krankenhäuser ohne INZ für die Akutversorgung offenbleiben, fördert das eine ungezielte Inanspruchnahme. Angesichts begrenzter Ressourcen müssen Kapazitäten für die Akutversorgung an den INZ-Standorten gebündelt werden.
Ambulant vor stationär
Der Tresen der INZ muss in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen liegen, um das Prinzip „ambulant vor stationär“ konsequent umzusetzen. Die vorrangige Weiterleitung der Patienten in reguläre ambulante Angebote muss gesetzlich verankert werden.
Doppelstrukturen verhindern – Regelversorgung vor Notfallversorgung
Innerhalb der Praxisöffnungszeiten sollte Versorgung grundsätzlich in den Praxen oder im Rahmen regulärer Hausbesuche stattfinden. Doppelstrukturen sind unwirtschaftlich und binden unnötig ärztliche Ressourcen.
Vollständige Finanzierung von Akutleitstelle und ambulanter Akutversorgung
Die Notfallversorgung darf nicht zulasten der Vertragsärzte und -psychotherapeuten gehen. Als Teil der Daseinsvorsorge ist die Akutversorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss aus Steuermitteln und aus Mitteln der Krankenkassen finanziert werden.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots im SBG V ist eine Notfallversorgung anzustreben, die dem Bedarf gerecht wird und einer Fehlinanspruchnahme entgegenwirkt. Angebote, die den Notfalldienst als gleichwertigen Ersatz für die Regelversorgung erscheinen lassen, sind zu vermeiden.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de