Nr. 19 / 18. Dezember 2024
Nr. 19 / 18. Dezember 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Neue Hybrid-DRGs und neues Abrechnungsverfahren

Die KV Hamburg bietet Ihnen ab Mitte Januar 2025 zur Erfassung und Abrechnung Ihrer Hybrid-DRGs (HDRG) einen neuen Abrechnungsweg über das Online-Portal an. Dort haben Sie die Möglichkeit, über eine webbasierte Abrechnungssoftware Ihre Hybrid-DRG-Leistungen schnell, transparent und losgelöst von der regulären Quartalsabrechnung einzureichen. Die Abrechnungssoftware enthält den zertifizierten DRG-Grouper, sodass bereits bei der Eingabe der Daten eine Auskunft erfolgt, ob es sich um einen HDRG- oder einen EBM-Fall handelt.

Sie können ab Januar 2025 die KV Hamburg durch Abschluss eines durch die KV Hamburg zur Verfügung gestellten Vertrags mit der Abrechnung der Hybrid-DRGs beauftragen. Der Vertrag wird Ihnen in den nächsten Tagen auf unserer Homepage zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Der vom BMG gemeinsam mit der Hybrid-DRG-Verordnung erstellte Leistungskatalog wird ab 01. Januar 2025 auf etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen erweitert. Auch dieser wird demnächst auf unserer Homepage veröffentlicht.

Zur Abrechnung berechtigt ist nur ein am Eingriff beteiligter Leistungserbringender. Dieser hat sicherzustellen, dass die ausführende Operateurin/der ausführende Operateur über eine Genehmigung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V für ambulante Operationen verfügt.

Wir freuen uns, Ihnen ab Januar 2025 für die Abrechnung der Hybrid-DRG einen Aufwendungskostensatz in Höhe von 1,9 % anbieten zu können.

Zeitnah werden wir alle Vertragsärzt:innen, die eine Genehmigung gemäß 135 Abs. 2 SGB V haben, in einem gesonderten Schreiben über die Voraussetzungen, Bedingungen und Konditionen zur Teilnahme informieren.

Am 01. Januar 2024 ist die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG) im Bereich ambulantes Operieren nach § 115f SGB V in Kraft getreten. Für das Kalenderjahr 2024 hatten die KBV und der GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 01. Januar 2024 eine Übergangsregelung vereinbart. Voraussichtlich am 18.12.2024 wird die Hybrid DRG-Vergütungsvereinbarung final unterzeichnet, und das eigentliche Abrechnungsverfahren tritt in Kraft.

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