Nr. 22 / 12. Dezember 2023
Nr. 22 / 12. Dezember 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Knappschafts-Vertrag ergänzende Hautkrebsvorsorge

Der Knappschafts-Vertrag zum ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Patienten unter 35 Jahre wird mit Wirkung zum 01.01.2024 aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu gefasst.

  • Die Vergütung der Hautvorsorgeuntersuchung (GOP 94503) erfolgt extrabudgetär und entspricht ab dem 01.01.2024 der jeweils gültigen Vergütung der EBM 01745.

  • Die Hautkrebsvorsorge kann bei Versicherten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres erbracht werden.

  • Sowohl Versicherte als auch Hautärzte müssen grundsätzlich ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären.

Den vollständigen Vertragstext sowie die Teilnahmeformulare für Ärzte und Versicherte finden Sie auf unserer Homepage.

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