Knappschafts-Vertrag ergänzende Hautkrebsvorsorge
Der Knappschafts-Vertrag zum ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Patienten unter 35 Jahre wird mit Wirkung zum 01.01.2024 aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu gefasst.
Die Vergütung der Hautvorsorgeuntersuchung (GOP 94503) erfolgt extrabudgetär und entspricht ab dem 01.01.2024 der jeweils gültigen Vergütung der EBM 01745.
Die Hautkrebsvorsorge kann bei Versicherten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres erbracht werden.
Sowohl Versicherte als auch Hautärzte müssen grundsätzlich ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären.
Den vollständigen Vertragstext sowie die Teilnahmeformulare für Ärzte und Versicherte finden Sie auf unserer Homepage.
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