Nr. 23 / 14. Dezember 2023
Nr. 23 / 14. Dezember 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

VV beschließt neuen Honorarverteilungsmaßstab

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg hat am Mittwoch eine neue Honorarverteilungssystematik zum 01.01.2024 beschlossen. Die Praxisbezogenen Leistungsbudgets (PLB) werden im fachärztlichen Versorgungsbereich die bisherigen Garantiequoten ersetzen. Diese waren seit dem 01.01.2021 das Hamburger Instrument zur Verteilung des Honorars im Bereich der budgetierten Leistungen (Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung - MGV).

Im hausärztlichen Versorgungsbereich behalten die Garantiequoten ihre Gültigkeit, diese werden wie gewohnt vor Quartalsbeginn auf unserer Homepage veröffentlicht.

Bei den Leistungskontingenten Radiologen CT, Radiologen MRT und Nuklearmediziner MRT sollen vorbehaltlich der Benehmensherstellung mit den Krankenkassen die Garantiequoten beibehalten werden.

Das Vergütungssystem der fachärztlichen Versorgung lässt sich auch weiterhin in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) und in die MGV unterteilen. Während die Leistungen im Rahmen der EGV direkt bei den Krankenkassen angefordert und zu 100 % vergütet werden, ist das Budget für die MGV begrenzt und muss nach den Regularien des Verteilungsmaßstabs (VM) verteilt werden.

Aus den PLB werden alle Leistungen honoriert, die nicht entweder extrabudgetär von den Krankenkassen vergütet werden oder einem der nach Abschnitt 4 VM definierten Leistungsbereiche, z. B. Laborleistungen Muster 10 und Labor Wirtschaftlichkeitsbonus, unterliegen. Die innerhalb der PLB abgerechneten Leistungen werden zu den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet. Darüberhinausgehende Leistungen werden zu quotierten Preisen vergütet.

Zunächst wird ein Individuelles Leistungsbudget (ILB) - je Arzt innerhalb der Praxis und des Kontingents (Arztgruppen- und/oder Leistungskontingent) - in Euro als Obergrenze für die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen errechnet. Für zugelassene und ermächtigte Ärzte wird ein arztbezogenes ILB und für angestellte Ärzte ein sitzbezogenes ILB berechnet. Die ILB von fachgleichen Ärzten einer Praxis werden je Kontingent addiert und ergeben letztendlich das PLB. In Einzelpraxen entspricht das PLB dem ILB.

Bei Psychotherapeuten entspricht das ILB dem kontingentdurchschnittlichen Leistungsbudget. Praxen mit mehr als einem Psychotherapeuten erhalten die Summe der einzelnen kontingentdurchschnittlichen Leistungsbudgets als PLB. Überschreitungen werden bis zum 1,5-fachen zu den regionalen Preisen des EBM vergütet, sofern hierfür ausreichende Mittel in der Gruppe zur Verfügung stehen. Darüberhinausgehende Leistungen werden quotiert vergütet. Andernfalls wird diese Grenze entsprechend abgesenkt.

Die aktuellen PLB erhalten Sie schriftlich als Euro-Betrag vor Quartalsbeginn.

Ein zusätzliches Informationsschreiben zu der neuen Honorarverteilungssystematik ist heute an die Praxen der Fachärzte und Psychotherapeuten verschickt worden. Des Weiteren finden Sie auch alle Informationen auf unserer Homepage.

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