Nr. 24 / 19. Dezember 2023
Nr. 24 / 19. Dezember 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Honorarverhandlungen 2024: Ergebnisse im Überblick

Die Honorarverhandlungen zwischen der KV Hamburg und den Krankenklassen für das kommende Jahr sind abgeschlossen. Die Übernahme der allgemeinen Erhöhung des Orientierungspunktwertes (OPW) i. H. v. 3,85 Prozent – wie sie auf Bundesebene verhandelt worden war –, ergibt in Hamburg künftig einen Punktwert von 11,9339 Cent.

Anders als bisher liegt der Hamburger Punktwert im Jahr 2024 nicht mehr über dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert. Grund hierfür ist die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höhere Steigerung auf Bundesebene.

Außerdem gibt es für Hamburg eine Reihe weiterer Verhandlungsergebnisse:

Neuregelung der Onkologie-Förderung der sog. Fächeronkologen
Auch für 2024 wird es in Hamburg eine Förderung der Onkologie geben. Urologen und Gynäkologen, die an der Onkologievereinbarung teilnehmen, werden weiterhin gefördert. Allerdings wird der Zuschlag nicht mehr auf die GOP 86510/86512 der Onkologievereinbarung, sondern auf die EBM GOP 26315/08345 gezahlt. Der Zuschlag mit der GOP 99316 für die Urologen bzw. 99317 für die Gynäkologen ist extrabudgetär und beträgt 191 Punkte.

Für Urologen und Gynäkologen, die die Zuschlags GOPn 86514 bis 86520 auf die GOP 86510/512 nach der Onkologie-Vereinbarung abrechnen wollen, kann der Zuschlag 99316/317 nach der neuen Systematik nicht mehr zur Anwendung gelangen.

Förderung der Sehschule
Mit den Hamburger Krankenkassen konnte eine finanzielle Förderung der Augenärzte für die Durchführung von sog. Sehschulen vereinbart werden. Die Förderung wird arztbezogen auf die EBM GOP 06320 (Zusatzpauschale Schielbehandlung bis 5. Lebensjahr) bzw. 06321 (ab 6. Lebensjahr) gewährt, wenn gleichzeitig die 06333 (Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes) abgerechnet wird.

Die Höhe der Förderung beträgt 3 Cent pro Punkt auf den Punktwert der EBM GOP 06320 bzw. 06321. Sollte das Förder-Budget nicht ausreichen, erfolgt die Vergütung quotiert. Die EBM GOP 06321 wird nur bis zum vollendeten 17. Lebensjahr des Patienten oder bei geistiger Behinderung oder schwerer Dyskinesie gefördert. Die Augenärzte müssen die Förderziffern GOP 99318 selbst abrechnen. Die KV Hamburg kann die Förderziffern nicht zusetzen.

Hausärzte: Förderung der Psychosomatik
Für eine Förderung der hausärztlichen Versorgung stehen 1,12 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung. Hinzu kommen eventuell noch Gelder, die für die Onkologieförderung gedacht waren, aber nicht aufgebraucht wurden.

Gefördert werden Hausärzte, die „verbale Interventionen bei psychosomatischen Krankheitszuständen“ (EBM GOP 35110) durchführen und außerdem ein bestimmtes hausärztliches Leistungsprofil anbieten: Diese Hausärzte müssen im betreffenden Quartal mindestens vier dieser fünf Leistungsbereiche erbringen: „Hausbesuche“, „Prävention“, „Ultraschall“, „Langzeitblutdruck“ und „Lungenfunktion“. Das heißt: Leistungen aus mindestens vier dieser fünf Bereiche müssen im betreffenden Quartal mindestens einmal abgerechnet werden, damit der Zuschlag mittels der GOP 99320 auf die EBM GOP 35110 ausgezahlt wird.

Die Höhe des Zuschlags wird auf maximal 50% des EBM-Wertes der Leistung begrenzt. Der Zuschlag wird quotiert ausgezahlt, wenn die für ein Quartal verfügbaren Mittel nicht ausreichen.

Honorarvereinbarung 2024 im Internet (Eintrag vom 13.12.2023).

Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon: 040 / 22 802 - 802
Fax: 040 / 22 802 - 885