Nr. 24 / 19. Dezember 2023
Nr. 24 / 19. Dezember 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Telefonische Krankschreibung auch für Kinder

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben eine Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag-Ärzte beschlossen, wonach dauerhaft die Möglichkeit zur telefonischen AU-Feststellung für Erwachsene auch auf die Feststellung einer Erkrankung von Kindern übertragen wurde. Seit dem 18.12.2023 können Eltern kranker Kinder im Alter bis 12 Jahren telefonisch die Krankschreibung für ihr Kind erhalten. Unter Verwendung des Musters 21 gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der telefonischen AU-Feststellung von Erwachsenen: Das Kind muss in der Praxis bekannt und eine telefonische Beurteilung vertretbar sein. Eine Verlängerung der Krankschreibung über 5 Tage hinaus ist nur nach persönlicher Vorstellung in der Arztpraxis möglich. Auch hier gibt es keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung.

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