Quadrivalente Meningokokken-Impfung: Pflichtleistung für Kinder und Jugendliche – In Hamburg aktuell nur per Kostenerstattung verfügbar
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgrund der STIKO-Empfehlung zur quadrivalenten Meningokokken-Impfung für 12- bis 14-jährige (Nachholimpfung bis 24 Jahren) ist zum 18. Februar 2026 in Kraft getreten.
Mit der Empfehlung dieser einmalig durchzuführenden Standardimpfung mit einem Meningokokken–ACWY-Konjugatimpfstoff (Menveo®, Nimenrix®, MenQuadfi®) hat die STIKO ihre empfohlene Strategie zur Prävention invasiver Meningokokken–Erkrankungen angepasst.
Die bislang empfohlene monovalente Impfung der Kinder gegen Meningokokken C im Alter von 12 Monaten entfällt und ist zulasten der Kassen nicht mehr abrechnungsfähig (GOP 89114). Nicht mehr verwendbare Impfstoffe müssen – mit entsprechender Dokumentation – entsorgt werden.
Praktische Umsetzung in Hamburg
Die regionalen Vertragspartner haben sich noch nicht auf ein ärztliches Impfhonorar für diese neue Standardimpfung mit einem quadrivalenten Meningokokkenimpfstoff geeinigt. Damit ist die Impfung nur im Kostenerstattungsverfahren durchführbar (Privatrezept für den Impfstoff und Privatrechnung für die entsprechende Impfleistung). Die Versicherten haben aber einen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Kosten für Impfstoff und Impfleistung (nach GOÄ) durch die Kassen. Sobald ein Kompromiss für das Honorar gefunden wurde und die Schutzimpfungsvereinbarungen ergänzt wurden, können diese Impfungen nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip (ohne Vorausleistung der Versicherten) erbracht werden. Erst zu diesem Zeitpunkt können die Impfstoffe für diese Impfung über die Rezeptprüfstelle Duderstadt als Impfbedarf angefordert werden. Darüber informieren wir an dieser Stelle und auf unserer Homepage.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
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