Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit: Einschnitte träfen die ambulante Versorgung in Hamburg besonders hart
Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Einsparungen im Gesundheitswesen, die in dieser Woche vorgestellt worden sind, sehen massive Einschnitte in der ambulanten Versorgung vor.
Werden sie von der Politik umgesetzt, stünden ersten Prognosen nach in Hamburg über eine Million Termine pro Jahr auf dem Spiel.
Durch die Streichung der TSVG-Regelungen, eine globale Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der EGV, die Absenkung des technischen Leistungsanteils im EBM, die Abwertung von Katarakt-OPs, das Aussetzen der Hautkrebsfrüherkennung sowie die Rückführung der psychotherapeutischen Versorgung ins Budget und diverse andere vorgeschlagene Maßnahmen würden den Praxen Mittel in signifikantem Umfang entzogen.
Besonders betroffen sind die fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen – hier würde es für Patientinnen und Patienten deutlich schwieriger werden, einen Termin zu erhalten.
Nach ersten Prognosen könnte man für Hamburg von Kürzungen des Honorarvolumens in Höhe von bis zu 30 Prozent je nach Fachgruppe ausgehen – was unweigerlich Einschränkungen in der Versorgung nach sich ziehen würde. Sofern die Politik die Vorschläge umsetzt, würde den vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen nichts anderes übrigbleiben, als die Praxisressourcen den dann noch weiter reduzierten Finanzmitteln anzupassen und das Terminangebot für gesetzlich Versicherte weiter einzuschränken.
Es handelt sich bislang nur um Vorschläge der Kommission, allerdings ist davon auszugehen, dass das BMG zumindest Teile davon aufnehmen und umsetzen wird.
Welche Auswirkungen die Maßnahmen im Detail – und bezogen auf die jeweils adressierten Fachgruppen hätten, wird derzeit von uns analysiert. Außerdem diskutieren wir die Vorschläge und deren Auswirkungen in den Gremien der KV.
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