Keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr
Die COVID-19-Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist zum Jahreswechsel ausgelaufen. Sie war im März 2022 eingeführt worden und galt auch für Beschäftigte in Arzt- und Psychotherapiepraxen. Ende November hatte das Bundesgesundheitsministerium beschlossen, sie nicht zu verlängern. Nach Auskunft der Sozialbehörde haben die Bescheide der Gesundheitsämter bezüglich der Betretungsoder Tätigkeitsverbote ihre Gültigkeit zum 01.01.2023 verloren. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung durch das Ge sundheitsamt. Neueinstellungen von Personen in ehemals von § 20a IfSG betroffenen Einrichtungen und Unternehmen können wieder ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises erfolgen.
Es gelten aber weiterhin die gesetzlichen weiterführenden Schutzmaßnahmen des aktuell geltenden Infektionsschutzgesetzes und der Eindämmungsverordnung der Freien Hansestadt Hamburg.
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