Förderung der Weiterbildung - wichtige Neuerungen seit dem 01.01.2024
Zum 1. Januar 2024 ist die Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung aktualisiert worden. Hier die wichtigsten Änderungen:
Das von den weiterbildenden Praxen für geförderte Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zu zahlenden Mindestbruttogehalt wurde von 5.990,30 € auf 6.277,83 € erhöht. Grund dafür ist die auf Bundesebene erfolgte Festlegung, dass die gezahlte finanzielle Förderung in Höhe von 5.400,00 € daran gebunden ist, dass das Bruttogehalt auf die im Krankenhaus übliche Vergütung anzuheben ist. Das ab Januar 2024 zu zahlende Bruttogehalt von 6.277,83 € basiert auf dem TV-Ärzte/VKA.
Die neue Richtlinie finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.
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