Wirkstoffvereinbarung: Einigung von KVH und Krankenkassen zur Anpassung 2024
Auch für das Jahr 2024 sind aufgrund von Veränderungen des Arzneimittelmarktes (z.B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung notwendig geworden. Einige wichtige Punkte, auf die sich die Vertragspartner (Kassen und KV) geeinigt haben.
Es wird 2024 keine neuen Ziele geben
Das Antibiotikaziel bleibt als „Informationsziel“, aber dauerhaft nicht prüfrelevant
Umstellung vom Generikaziel zum Leitsubstanzziel bei den Lipidregulatoren (Leitsubstanzen sind die Monopräparate von Simvastatin, Atorvastatin, Rosuvastatin und Pravastatin - Rabattverträge werden nicht mehr positiv berücksichtigt - Neue Zielwerte auf Ist–Stand) und den Mitteln zur Behandlung von Asthma/COPD.
Bei der positiven Berücksichtigung von rabattierten Arzneimitteln bei festgelegten Leitsubstanzzielen gibt es eine neue Systematik, mit der diese hinsichtlich der Zielerreichung unterschiedlich stark gewichtet werden.
Alle Anpassungen zur Wirkstoffvereinbarung für 2024 finden Sie auf unserer Homepage.
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