Nr. 01 / 5. Januar 2024
Nr. 01 / 5. Januar 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Bestellen Sie jetzt die Grippeimpfstoffe für die Saison 2024/2025!

Der Hamburger Apothekerverein (HAV) hat sich mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Verfahrensweise zum Bezug des Grippeimpfstoffes verständigt. Wir empfehlen dieser Vorgehensweise zu folgen.

Wie im Vorjahr bestellen Sie den gesamten Bedarf an Grippeimpfstoff (unter Berücksichtigung aktueller Nachfrage) für die nächste Saison bei einer Apotheke Ihrer Wahl in Hamburg- bzw. bei Apotheken, die zu diesen Konditionen liefern.

Umfangreichere Bestellungen sollten Sie auf mehrere Rezepte oder Rezeptzeilen verteilen. So wird eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung gewährleistet. Einzelheiten stimmen Sie mit Ihrer Lieferapotheke ab.

Der Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda sollte praxisindividuell je nach bisherigem Aufkommen der Impflinge Ü60 bestellt werden.

Bei der Wirkstoffverordnung ist zwischen tetravalentem Grippeimpfstoff und Hochdosisimpfstoff mit Zulassung ab 60 Jahren wie folgt oder ähnlich auf der Verordnung zu unterscheiden: „Grippeimpfstoff für die Saison 2024/2025“ oder „Hochdosis-Grippeimpfstoff für die Saison 2024/2025“

Eine wirtschaftliche Versorgung erfolgt bei Beachtung der Preistabelle (siehe Homepage), falls Sie produkt- oder herstellerbezogen verordnen möchten. Bei „generischer“ Verordnung (= Wirkstoffverordnung, wie oben beschrieben) sollte diese in Absprache mit der Apotheke zur wirtschaftlichen Belieferung gemäß der Preistabelle erfolgen.

Diese und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

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Fax: 040 / 22 802 - 885