Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum „Freitesten“
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf kostenfreie Bürgertests weiter eingeschränkt: Seit Montag, dem 16.01.2023, sind Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei.
Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest haben jetzt nur noch Patienten, Bewohner und Besucher in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Pflegende Angehörige (nach §19 SGB XI) sowie Menschen mit Behinderung und die bei ihnen beschäftigten Personen („Persönliches Budget nach §29 SGB IX“) können sich ebenfalls gratis testen lassen.
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