Erhöhung der Fördersumme für die Weiterbildung gem. § 75a SGB V
Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die Fördersumme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung gem. § 75a SGB V von 5.400,00 € auf 5.800,00 € monatlich angehoben. Infolge dessen ändert sich auch die Vergütungsanpassung gem. § 7 (Anlage Hausärztlicher Grundbetrag) bzw. § 11 (Anlage Fachärztlicher Grundbetrag) zum Verteilungsmaßstab. Die bestehenden Vergütungsanpassungen wurden bereits durch die KVH von Amts wegen auf die neuen Beträge umgestellt.
Damit ein reibungsloser Ablauf möglich ist, bitten wir darum, dass die Anträge durch die weiterbildende Praxis vor Zusendung auf Vollständigkeit zu überprüfen und sechs Wochen vor dem geplanten Beginn einzureichen sind.
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