Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik per Video
Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten können psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen seit dem 1. Januar per Videosprechstunde abrechnen. Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt ist für Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung nicht mehr zwingend erforderlich, wenn aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht. Es wird empfohlen, insbesondere die erste Sitzung persönlich in der Praxis durchzuführen.
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses wurden außerdem fast alle Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie für die Videosprechstunde zugelassen (aktuelle Übersicht der per Videosprechstunde abrechenbaren Leistungen). Ausnahmen gelten für die Video-Gruppentherapie, die auf maximal acht Teilnehmende begrenzt bleibt.
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