Nr. 03 / 28. Februar 2024
Nr. 03 / 28. Februar 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Anspruch auf COVID-19-Impfung ab 1. März nur noch nach Schutzimpfungs-Richtlinie

GKV-Versicherte, für die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie keine Indikation für eine COVID-19-Impfung vorliegt, haben derzeit dennoch Anspruch auf die Impfung, wenn ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält. Dieser erweiterte Impfanspruch fällt am 1. März 2024 weg. Ab dann gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Wöchentliche Meldung der Impfdaten noch bis 30. Juni

Mit der COVID-19-Vorsorgeverordnung hatte der Gesetzgeber zudem die wöchentliche Meldung von tagesgenau dokumentierten Daten zu den durchgeführten COVID-19-Impfungen festgelegt. Diese Regelung gilt noch bis 30. Juni 2024.

Bestellprozess für Impfstoff bleibt unverändert

Unverändert bleibt der wöchentliche Bestellprozess für den Impfstoff, ebenso die Anlieferung. Der Impfstoff wird weiterhin vom Bund bereitgestellt.

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