Nr. 04 / 08. März 2024
Nr. 04 / 08. März 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Schutzkonzepte in medizinischen Einrichtungen

Im November 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) um den Aspekt „Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt” erweitert. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Dabei müssen sich medizinische Einrichtungen die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch befassen und der Organisationsform und -größe entsprechend konkrete Schritte und Maßnahmen ableiten.

In dem Zusammenhang wird in der Richtlinie auf ein Schutzkonzept hingewiesen. Aber wie erstellt man ein Schutzkonzept? Einen Einstieg in die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung eines Schutzkonzeptes bietet die „Handreichung zur Erstellung von Schutzkonzepten – Prävention, Erkennung und Intervention sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt sowie Grenzverletzungen in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen“, die im Rahmen der Sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung erarbeitet wurde. Sie soll sensibilisieren und ermutigen, sich mit Fragen des Kinderschutzes auseinanderzusetzen, und praktische Hilfestellung geben, indem sie grundlegende Aspekte der Schutzkonzeptentwicklung und Bausteine eines Schutzkonzeptes in kurzen Abschnitten thematisiert und mit Leitfragen operationalisiert.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema erscheint in der nächsten Ausgabe des KV-Journals.

Die Handreichung steht als Download auf der Website der KVH zur Verfügung.

Da es hierbei um das Thema Kinderschutz geht ist die Handreichung eingebettet in den Themenkomplex „Kinderschutz in der Medizin“, zu dem ebenfalls Informationen auf der Website hinterlegt sind.

Darüber hinaus greift der Workshop „Prävention und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (Schutzkonzept)“ am 17.4.2024 das Thema auf. Ziel des Workshops ist das Aufzeigen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Daneben sollen die Teilnehmenden für Erscheinungsformen sowie das Erkennen von Missbrauch und Gewalt sensibilisiert werden.  Dabei sollen eine Reihe an internen sowie externen Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die in Praxen zum Einsatz kommen können. Schließlich sollen den Teilnehmenden Schritte aufgezeigt werden, die sie in die Lage versetzen, ein praxisindividuelles Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten. Erste Schritte dieses Schutzkonzeptes werden dabei bereits gemeinsam im Workshop umgesetzt.

Anmeldungen sind über die Homepage der KVH möglich.

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