Nr. 04 / 14. Januar 2025
Nr. 04 / 14. Januar 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

ePA: KV Hamburg fordert Verlängerung der Testphase

Nach Angaben der gematik haben die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen alle elektronischen Patientenakten (ePA) für die Bürgerinnen und Bürger angelegt, die einer Anlage nicht widersprochen haben.

Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte verschiebt sich vom 15. Februar auf frühestens Anfang April. Das hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt.

Allerdings laufen die am 15. Januar 2025 in den Modellregionen gestarteten Testungen auch vier Wochen nach dem Start erst noch an. Es sind immer noch nicht alle Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Modellregionen mit einem ePA-Modul in ihrem PVS-System ausgestattet. Die gematik berichtet von ersten wichtigen Erkenntnisse über das Zusammenspiel einzelner Komponenten und Dienste sowie einem Anstoß notwendiger Anpassungen. (Weitere Details auf der Homepage der gematik)

Die ersten vereinzelten Testungen zeigen demnach, dass die ePA erwartungsgemäß noch nicht reibungslos funktioniert, und es ist auch nicht davon auszugehen, dass bis Anfang April tatsächlich annähernd umfassende Testungen durchgeführt und ermittelte Fehler, Schwächen und Sicherheitsdefizite abgestellt sein werden. Daher fordert die KV Hamburg, dass sich BMG und gematik an die Zusicherungen halten, die ePA erst dann bundesweit auszurollen, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen das zulassen und die Sicherheitsmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Zudem muss die Anzahl der Testteilnehmer auf Seiten der Ärztinnen und Ärzte, der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der Krankenhäuser, Apotheken und Software-Systemhersteller ausgeweitet werden, und die Testszenarien müssen auf funktionierende Abläufe in der Praxis erweitert werden. Es braucht ausreichend Zeit für Funktions- und Lasttests. Einen bundesweiten Rollout zum Ende der Regierungsperiode darf es deshalb nicht geben. Die Testphase ist zwingend zu verlängern und die Sanktionen müssen für die gesamte Testphase ausgesetzt bleiben. Schwächen und Sicherheitsdefizite sind vollständig zu beheben, bevor die ePA flächendeckend zum Einsatz kommt. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass wichtige Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch dysfunktionale Technik verloren geht. Ein zu früher Zwang wird die Akzeptanz in den Praxen und in der Bevölkerung massiv gefährden.

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