Kein Kostenerstattungsverfahren mehr für Meningokokken B Impfung ab 12. Februar 2025
Kassen und KVH haben sich auf ein Honorar für die Meningokokken B Impfung für Säuglinge und Kleinkinder geeinigt (12 Euro pro Impfung; im gleichen Zuge wurde das Impfhonorar für die Sechsfachimpfung auf 22,06 Euro erhöht). Damit ist ab sofort der Impfstoff Bexero® für die Meningokokken B Impfung als Impfbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt zu beziehen und die Impfleistung mit den Abrechnungsnummern 89116 A oder B über die KVH abzurechnen. In der Kostenerstattung begonnene Impfserien bitte im Sachleistungsverfahren beenden! (Beispiel: 1. Impfung als Kostenerstattung und 2. und 3. Impfung dann über KV abrechnen und Impfstoff über Duderstadt als Impfbedarf bestellen). Auch wenn die Impfstoffverordnung vor dem obigen Stichtag noch auf Privatrezept (Kostenerstattung) erfolgte, soll die Impfleistung ab 12.2. dann über die KVH mit den o.g. Abrechnungsziffern abgerechnet werden.
Quellen: Amtliche Bekanntmachungen
7. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit dem vdek
7. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK classic und der KNAPPSCHAFT
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