Nr. 05 / 13. März 2025
Nr. 05 / 13. März 2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

DEMIS: Elektronischer Meldeweg für meldepflichtige Erkrankungen jetzt für Arztpraxen freigeschaltet

Nachdem Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Labore längst elektronisch melden können, werden nun auch die Arztpraxen in die Lage versetzt, ihrer elektronischen Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nachzukommen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Meldung von Infektionskrankheiten für Arztpraxen freigeschaltet. Damit können Vertragsärzte meldepflichtige Erkrankungen jetzt über das DEMIS-Portal an die Gesundheitsämter melden. Die Hamburger Gesundheitsämter bitten, künftig diesen Übermittlungsweg zu nutzen.

Ausführliche Informationen und Kontaktdaten auf der Homepage der gematik.

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