Welche Impfstoffe für die Impfung gegen RSV sind Kassenleistung? (Stand 11. März 2025)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Ende September 2024 die Schutzimpfungsrichtlinie angepasst und die von der STIKO empfohlene Impfung gegen RSV für Personen ab 75 Jahren und für Personen ab 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren übernommen. Durchgeführt werden die Impfungen mit einer einmaligen Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison mit einem der zugelassenen proteinbasierten RSV-Impfstoffen (Arexvy® von Firma GSK oder Abrysvo® von Firma Pfizer). Seit dem 1. Januar 2025 kann in Hamburg die Impfung im Sachleistungsverfahren erbracht werden: „Impfstoff über RPD anfordern und Impfung über die KV abrechnen“.
Der jetzt ebenfalls zugelassene mRNA Impfstoff mResvia® der Firma Moderna hat noch keine Empfehlung der STIKO, konnte somit noch nicht in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen und kann noch nicht über die RPD als Impfbedarf bezogen werden!
Deshalb sind bisher nur Arexvy® und Abrysvo® Kassenleistung!
Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon 22 802 - 802
Fax 22 802 - 885